Achtung: Pflegegeld in Gefahr!
Ohne Beratungseinsatz drohen Kürzungen.

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★ 5,0 bei Google (230 Bewertungen)MDK-Note 1,0Über 20.000 Beratungseinsätze

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Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI in ganz NRW – bei Ihnen zuhause durch erfahrene Pflegeberater. Sichern Sie Ihr Pflegegeld und profitieren Sie von professioneller Beratung zur häuslichen Pflege.

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Gesamtnote: "Sehr gut"

Bequem bei Ihnen zu Hause
Vermeidung von Pflegegeld-Kürzungen
Abrechnung direkt mit der Kasse
Erfahrene Pflegeberater
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Das sagen unsere Kunden

(230 Bewertungen)

"Es war ein wunderbar nettes Gespräch und eine sehr hilfreiche kompetente Mitarbeiterin. Wir haben uns in dem Gespräch wohl gefühlt und hätten alle Fragen stellen können und wurden rundum informiert. Würden wir jederzeit weiterempfehlen."

C
Claudia Graumann
vor einem Monat auf Google

"Es war von Anfang an sehr nett und zuvorkommend. Hat mich ausreden lassen hat nicht geurteilt. Ich fühle mich sehr wohl und hoffe auf weitere Gespräche."

E
Eva Honerkamp
vor einem Monat auf Google

"Zuverlässig, kompetent und freundlich. Absolut."

P
Premadarsini Sabanantham
vor 2 Monaten auf Google
Fristen & Pflegegeld – Pflegegrad 2 bis 5

Pflegegeld & Fristen auf einen Blick

Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist für Pflegegrad 2–5 gesetzlich vorgeschrieben. Ohne fristgerechten Nachweis droht die Kürzung Ihres Pflegegeldes.

Pflegegrad
Pflegegeld / Monat
Möglicher Verlust
Pflegegrad 1
0 €
Kein Pflegegeld
Pflegegrad 2
339 €
339 €
Pflegegrad 3
573 €
573 €
Pflegegrad 4
765 €
765 €
Pflegegrad 5
947 €
947 €

Nächste Fristen – Pflegegrad 2 bis 5

Pflegegrad 2 & 3
Halbjährlich · alle 6 Monate
108 Tage
bis zum 31.12.2026
Pflegegrad 4 & 5
Vierteljährlich · alle 3 MonateKürzere Frist
16 Tage
bis zum 30.09.2026

Achtung: Pflegegeld in Gefahr!

Bei fehlendem Nachweis droht Kürzung um 50% oder sogar die vollständige Streichung des Pflegegeldes.

Jetzt Pflegegeld sichern

Ihre Beratung liegt uns am Herzen

Seit über 20 Jahren begleiten wir Familien in NRW mit professioneller Beratung und echter Fürsorge.

Einfühlsame Pflegeberatung mit Seniorin

Mit Herz und Kompetenz

Zufriedenes Senioren-Paar nach erfolgreicher Beratung

Für Ihre ganze Familie

20+
Jahre Erfahrung
20.000+
Beratungseinsätze
100%
Zufriedenheit
Ganz NRW
Flächendeckend

So läuft Ihre Beratung ab

Entspannt bei Ihnen zuhause – persönlich, professionell und auf Ihre Situation zugeschnitten.

Beratungsgespräch bei Ihnen zuhause - Pflegeberaterin im Gespräch mit Senior-Paar

Zu Ihnen nach Hause

In vertrauter Umgebung besprechen wir gemeinsam Ihre Pflegesituation und alle wichtigen Fragen.

Persönliche Beratung - Senior im Gespräch mit erfahrener Pflegeberaterin

Individuelle Beratung

Unsere erfahrenen Beraterinnen nehmen sich Zeit für Sie und dokumentieren alles für die Pflegekasse.

Beratungseinsatz §37.3 SGB XI: Ihre Vorteile

Der verpflichtende Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI sichert Ihr Pflegegeld und bietet wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege in NRW.

Individuelle Beratung Zuhause

Die Beratung findet entspannt in Ihrer gewohnten Umgebung statt. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und Sorgen.

Praktische Hilfestellung

Wir geben konkrete Tipps zur Pflegeerleichterung, Hilfsmitteln und rückenschonenden Techniken für Angehörige.

Sicherung des Pflegegeldes

Mit dem Nachweis der Beratung vermeiden Sie Kürzungen (ca. 40 %) oder Streichungen Ihres Pflegegeldes durch die Kasse.

Weitere Leistungen

Wir informieren Sie über zusätzliche Ansprüche wie Verhinderungspflege oder Entlastungsbeträge.

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns kostenfrei an – wir beraten Sie gerne!

📞0800 952 04 30kostenlos

Mo–Fr 8–18 Uhr

Video: Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI

Erfahren Sie in diesem Video alles Wichtige zum Beratungseinsatz.

Video Thumbnail

Beratungseinsatz vor Ort
in 90 Sekunden einfach erklärt

So einfach funktioniert's

In nur 4 Schritten zum erfolgreichen Nachweis für Ihre Pflegekasse.

1. Formular ausfüllen

Füllen Sie unser einfaches Online-Formular oben aus, um einen Termin anzufragen.

WhatsApp

2. Terminbestätigung per WhatsApp

Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung per WhatsApp. Wir melden uns dort persönlich, um den Termin abzustimmen – so sind Sie bestens informiert.

3. Beratung vor Ort

Unser Pflegeberater kommt zum vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause.

4. Abrechnung & Online-Portal

Wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Alle Nachweise und Termine finden Sie in unserem Online-Portal (Zugangslink kommt per WhatsApp nach Terminbestätigung).

Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI – Alles was Sie wissen müssen

Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI (auch bekannt als Pflegeberatungseinsatz, Beratungsbesuch oder Pflichtberatung) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Hausbesuch durch eine zugelassene Pflegefachkraft. Dieser dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und ist Voraussetzung für den Erhalt des vollen Pflegegeldes.

Wer muss den Beratungseinsatz durchführen lassen?

Alle Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und zu Hause durch Angehörige oder andere Privatpersonen gepflegt werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nachzuweisen. Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig, wird aber empfohlen.

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

  • Pflegegrad 1: Freiwillig, einmal pro Halbjahr möglich
  • Pflegegrad 2 und 3: Verpflichtend alle 6 Monate (halbjährlich)
  • Pflegegrad 4 und 5: Verpflichtend alle 3 Monate (vierteljährlich)

Was passiert ohne Beratungseinsatz?

Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen – in der Regel um bis zu 50 Prozent. Bei wiederholtem Versäumnis kann das Pflegegeld sogar vollständig gestrichen werden. Die Pflegekasse (z.B. AOK, Barmer, TK, DAK, IKK, BKK, Knappschaft) überprüft regelmäßig den Nachweis.

Unser Service in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Der Krankenpflegedienst Kolbe führt den Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI in ganz NRW durch – direkt bei Ihnen zu Hause. Wir sind in allen Regionen von Nordrhein-Westfalen aktiv:

  • Köln und Umgebung
  • Düsseldorf und Niederrhein
  • Ruhrgebiet (Essen, Dortmund, Duisburg, Bochum)
  • Bonn und Rhein-Sieg-Kreis
  • Aachen und Düren
  • Wuppertal, Solingen, Remscheid
  • Münsterland
  • Ostwestfalen-Lippe (OWL)
  • Bielefeld und Gütersloh
  • Siegen und Sauerland
  • Mönchengladbach und Krefeld
  • Hamm, Unna und Lippstadt

Was kostet der Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz ist für Sie vollständig kostenfrei. Die Pflegekasse übernimmt alle Kosten direkt. Sie müssen nichts vorstrecken und erhalten keine Rechnung. Dies gilt für alle gesetzlichen und privaten Pflegekassen.

Ablauf des Beratungseinsatzes

  1. Termin buchen: Online-Formular ausfüllen oder unter 0800-9520430 anrufen (kostenfrei)
  2. Terminbestätigung: Sie erhalten eine Bestätigung per WhatsApp oder Telefon
  3. Hausbesuch: Ein erfahrener Pflegeberater besucht Sie zu Hause und berät zu Pflege, Hilfsmitteln und Entlastungsmöglichkeiten
  4. Nachweis: Der Beratungsbericht wird direkt an Ihre Pflegekasse übermittelt
Unsere Einsatzgebiete

Beratungseinsätze in Ihrer Region

Finden Sie alle Informationen für Ihr Bundesland – Termine, Städte & lokale Ansprechpartner.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI

Häufige Suchbegriffe zu diesem Thema

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